Energie Cottbus muss 5.000 Euro Strafe zahlen
Bild: Energie Cottbus
Nach Fan-Ausschreitungen während der Partie beim SV Babelsberg 03.
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den unangefochtenen Regionalliga Nordost-Spitzenreiter FC Energie Cottbus „wegen eines unsportlich diskriminierenden Verhaltens einiger Fans“ während der Partie beim SV Babelsberg 03 (2:1) im April mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Davon können 2.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden. Diese Maßnahmen muss der FC Energie dem NOFV bis zum 28. Februar 2018
nachweisen.
Außerdem wurden Auflagen erlassen, nach denen Energie Cottbus bis zum Ende der laufenden Saison bei Risiko-Auswärtsspielen der Regionalliga Nordost mindestens zehn eigene qualifizierte Ordnungskräfte in Abstimmung mit dem jeweiligen Heimverein einsetzen muss. Durch eine geeignete Positionierung der Ordner sollen besonders sicherheitsrelevante Orte der Platzanlage besetzt und das Verbreiten unsportlicher Botschaften im Fanblock verhindert werden. Außerdem muss der Kartenverkauf für weitere Auswärtsspiele beim SV Babelsberg 03 bis zum Ende der Saison 2020/2021 online und ausschließlich personalisiert an Vereinsmitglieder zu erfolgen.
Zu den Auflagen gehört auch, dass der Verein „ein Konzept zur Vermeidung demokratiefeindlicher, rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen seiner Anhänger bei Fußballspielen erarbeiten und bis zum 28. Februar 2018 dem NOFV vorlegen muss“.
Während des Spiels in Babelsberg war es im Energie-Fanblock mehrfach zu rechtsradikalen und antisemitischen Vorfällen gekommen. Das war dem NOFV-Sportgericht erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den FC Energie Cottbus (wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und Platzstürmungen, ebenfalls beim Spiel in Babelsberg) konkret angezeigt und bekanntgemacht worden. Das NOFV-Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren eingeleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der FC Energie kann noch Berufung einlegen.
Außerdem wurden Auflagen erlassen, nach denen Energie Cottbus bis zum Ende der laufenden Saison bei Risiko-Auswärtsspielen der Regionalliga Nordost mindestens zehn eigene qualifizierte Ordnungskräfte in Abstimmung mit dem jeweiligen Heimverein einsetzen muss. Durch eine geeignete Positionierung der Ordner sollen besonders sicherheitsrelevante Orte der Platzanlage besetzt und das Verbreiten unsportlicher Botschaften im Fanblock verhindert werden. Außerdem muss der Kartenverkauf für weitere Auswärtsspiele beim SV Babelsberg 03 bis zum Ende der Saison 2020/2021 online und ausschließlich personalisiert an Vereinsmitglieder zu erfolgen.
Zu den Auflagen gehört auch, dass der Verein „ein Konzept zur Vermeidung demokratiefeindlicher, rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen seiner Anhänger bei Fußballspielen erarbeiten und bis zum 28. Februar 2018 dem NOFV vorlegen muss“.
Während des Spiels in Babelsberg war es im Energie-Fanblock mehrfach zu rechtsradikalen und antisemitischen Vorfällen gekommen. Das war dem NOFV-Sportgericht erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den FC Energie Cottbus (wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und Platzstürmungen, ebenfalls beim Spiel in Babelsberg) konkret angezeigt und bekanntgemacht worden. Das NOFV-Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren eingeleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der FC Energie kann noch Berufung einlegen.
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Autor: MSPW
Schlagworte: Nordost RL Nordost, Cottbus, Strafe, NOFV
Datum: 26.11.2017 09:56 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-energie-cottbus-muss-5-000-euro-strafe-zahlen-35255.html
Schlagworte: Nordost RL Nordost, Cottbus, Strafe, NOFV
Datum: 26.11.2017 09:56 Uhr
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