Chemnitzer FC: Amtsgericht setzt Gläubigerversammlung an
Bild: Chemnitzer FC
Abstimmungs- und Erörterungstermin soll am Dienstag, 8. Dezember stattfinden.
Das Amtsgericht Chemnitz hat die Gläubigerversammlung beim Nordost-Regionalligisten Chemnitzer FC festgesetzt. Der Abstimmungs- und Erörterungstermin soll am Dienstag, 8. Dezember, stattfinden. Das Gericht stellte die Plausibilität des vom Verein erstellten Insolvenzplanes fest. Damit ist der nächste Schritt zum erfolgreichen Ende des Insolvenzverfahrens beim CFC gemacht. Der Schuldnerinsolvenzplan liegt nun den Gläubig
ern vor. Allen Beteiligten wird damit die Möglichkeit gegeben, bis zum 11. November zum vorliegenden Insolvenzplan Stellung zu nehmen.
Der Chemnitzer FC hatte am 26. Oktober den Insolvenzplan zur Beendigung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht. Der Insolvenzplan des CFC weist für die 163 Gläubiger eine Quote von fünf Prozent (rund 145.000 Euro) aus. Hinzu kommen sogenannte bevorrechtigte Forderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wie etwa Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind neben den Verfahrenskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters in voller Höhe auszuzahlen (rund 362.000 Euro). Alle Forderungen werden hauptsächlich aus den eingegangenen finanziellen Unterstützungen der CFC-Fans bezahlt.
Die Mitglieder, Fans und Unterstützer des Chemnitzer FC hatten in einer Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen mehr als 500.000 Euro gesammelt. Dadurch konnten die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Schuldnerinsolvenzplan nachgewiesen werden. Das durch die Fans, Mitglieder und Unterstützer eingezahlte Geld liegt für diesen Zweck bis zur Ausschüttung auf einem Treuhandkonto, was von einer Rechtsanwaltskanzlei verwaltet wird.
Der Chemnitzer FC hatte am 26. Oktober den Insolvenzplan zur Beendigung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht. Der Insolvenzplan des CFC weist für die 163 Gläubiger eine Quote von fünf Prozent (rund 145.000 Euro) aus. Hinzu kommen sogenannte bevorrechtigte Forderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wie etwa Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind neben den Verfahrenskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters in voller Höhe auszuzahlen (rund 362.000 Euro). Alle Forderungen werden hauptsächlich aus den eingegangenen finanziellen Unterstützungen der CFC-Fans bezahlt.
Die Mitglieder, Fans und Unterstützer des Chemnitzer FC hatten in einer Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen mehr als 500.000 Euro gesammelt. Dadurch konnten die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Schuldnerinsolvenzplan nachgewiesen werden. Das durch die Fans, Mitglieder und Unterstützer eingezahlte Geld liegt für diesen Zweck bis zur Ausschüttung auf einem Treuhandkonto, was von einer Rechtsanwaltskanzlei verwaltet wird.
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Autor: MSPW
Schlagworte: Nordost Chemnitzer FC
Datum: 06.11.2020 09:06 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-chemnitzer-fc--amtsgericht-setzt-glaeubigerversammlung-an-49065.html
Schlagworte: Nordost Chemnitzer FC
Datum: 06.11.2020 09:06 Uhr
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