Vorstand beschließt Fortsetzung der Regionalliga Bayern und Sommer-Wechselrecht
Bild: bfv.de
Saison soll im September fortgesetzt werden.
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Videokonferenz am Donnerstagabend einstimmig gegen einen Abbruch und damit für eine Fortsetzung der aktuell wegen der Covid-19-Pandemie ausgesetzten Saison 2019/20 in der Regionalliga Bayern votiert. Grundlage für die jetzt getroffene Entscheidung war das Ergebnis der vom BFV in Übere
instimmung mit den Liga-Sprechern initiierten Abstimmung der Klubs aus der Regionalliga: Vier Klubs hatten für einen Abbruch votiertet, fünf Regionalligisten enthielten sich der Stimme, neun Vereine sprachen sich für eine Fortsetzung aus.
Außerdem beschloss der BFV-Vorstand in seiner Sitzung, die von der Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) „Vereinswechsel“ erarbeiteten, in der Vorwoche veröffentlichten und in Info-Webinaren erläuterten Vorschläge zu Vereinswechseln im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen umzusetzen: Demnach gibt es vor einer Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters, um den Vereinen ein Höchstmaß an Schutz zu bieten. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.
Außerdem beschloss der BFV-Vorstand in seiner Sitzung, die von der Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) „Vereinswechsel“ erarbeiteten, in der Vorwoche veröffentlichten und in Info-Webinaren erläuterten Vorschläge zu Vereinswechseln im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen umzusetzen: Demnach gibt es vor einer Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters, um den Vereinen ein Höchstmaß an Schutz zu bieten. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler/der wechselwilligen Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.
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Autor: MSPW
Schlagworte: Bayern Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV)
Datum: 05.06.2020 11:51 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-vorstand-beschliesst-fortsetzung-der-regionalliga-bayern-und-sommer-wechselrecht-46977.html
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