FLVW-Empfehlung: Ahlen und Wiedenbrück vor Regionalliga-Aufstieg
Bild: wflv.de
Außerordentlicher Verbandstag muss neuer Aufstiegsregel noch zustimmen.
Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat dem Präsidium seine endgültige Empfehlung zur Wertung der Saison 2019/2020 vorgelegt. Diese sieht einen Abbruch der aktuellen Spielzeit mit Aufsteigern und ohne Absteiger in den Amateurspielklassen von der Kreisliga D bis zur Oberliga Westfalen vor. Zur Berechnung der Aufsteiger hat der VFA ein Modell entwickelt, wonach sowohl der aktuelle Tabellenführer als auch der Hinrunden-Erste aufsteigen werden. Bei einer unterschiedlichen Anzahl absolvierter Spiele greift eine Quotientenregelung. Das FLVW-Präsidium folgte der Empfehlung einstimmig. Jetzt muss ein Außerordentlicher Verbandstag entscheiden.
Aus der Oberliga Westfalen würde demnach neben Tabellenführer SC Wiedenbrück (Quotient: 2) auch Rot Weiss Ahlen (2,05) aufsteigen. Der aktuell zweitplatzierte RSV Meinerzhagen (1,95) geht dagegen leer aus.
„Der VFA hat nach Auffassung des Präsidiums die bestmögliche und fairste Lösung für den Großteil der Vereine gefasst. Die Empfehlung schöpft all unsere Möglichkeiten aus, um den Gegebenheiten in all unseren Staffeln gerecht zu werden. Es war keine leichte Aufgabe, schließlich reden wir hier von 6.641 Männer- und Frauen-Mannschaften in 233 Staffeln“, spricht Präsident Gundolf Walaschewski von einer salomonischen Regelung. Er dankte dem Gremium dabei besonders für den enormen Arbeitsaufwand, den der VFA unter Vorsitz von Reinhold Spohn (Herne) geleistet hat.
Manfred Schnieders, Vizepräsident Ama
teurfußball, hat den Prozess aktiv und Hand in Hand mit dem Verbands-Fußball-Ausschuss über die vergangenen Wochen mitgestaltet. „Der Saisonabbruch ist der ausdrückliche Wunsch der Vereine – genau wie eine Wertung, um die bisher sportlich erbrachte Leistung zu würdigen. Wir haben es uns alles andere als leicht gemacht und uns die Ligen sehr genau angeschaut. Jetzt hoffen wir auf das Verständnis der Vereine – vor allem bei denjenigen, die in der nächsten Spielzeit einen neuen Anlauf in Sachen Aufstieg nehmen müssen“, so Schnieders.
„Mit einem zusätzlichem Aufstiegsplatz möchten wir Vereinen entgegenkommen“
Denn klar ist auch, dass wegen des Abbruchs aufgrund der Corona-Pandemie kein Königsweg für eine Saisonwertung existiert. Prominente Härtefälle gäbe es vor allem in der Oberliga Westfalen (die ersten drei Teams trennen je nur 0,05 Quotientpunkte) und in der Westfalenliga-Staffel 1, in der Victoria Clarholz nur aufgrund der besseren Tordifferenz gegenüber dem quotientengleichen SV Borussia Emsdetten aufsteigen würde.
„Mit den zusätzlichen Aufstiegsplätzen sowie der Installation weiterer Bezirksliga- und Landesliga-Staffeln möchten wir den Vereinen unbedingt entgegenkommen. Unser Ziel war von vornherein, unter den gegebenen Umständen die fairste Lösung zu erarbeiten“, betont Reinhold Spohn.
Der Vorsitzende und seine Mitstreiterinnen und -Mitstreiter aus dem VFA haben folgende Empfehlung abgegeben, der das Präsidium einstimmig gefolgt ist:
Die Saison 2019/2020 wird abgebrochen und die Aufsteiger der überkreislichen Spielklassen werden wie folgt ermittelt:
(1) Die Vereine, die nach der aktuellen Tabelle auf dem ersten Tabellenplatz stehen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.
(2) Sollte nach dem aktuellen Tabellenstand Mannschaften nicht die gleiche Anzahl an ausgetragenen Spielen haben, wird die Platzierung für einen möglichen Aufstiegsplatz (z.B. in der Oberliga Westfalen Tabellenplatz 2) durch eine Quotientenberechnung (es werden drei Nachkommastellen analog eines Hare-Niemeyer-Verfahrens zu Grunde gelegt) ermittelt:
Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele
Bei Quotientengleichheit ist die Tordifferenz entscheidend. Sollte auch diese gleich sein, zählen die meist geschossenen Tore.
(3) Sollte diese ermittelte Mannschaft nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt auch zusätzlich der Tabellenerste der Hinrunde mit auf. Bezüglich der Ermittlung des Tabellenersten der Hinrunde wird Ziffer 2 zugrunde gelegt.
(4) Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers nimmt die nächstbeste, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft (Oberliga bis Tabellenplatz 4, Westfalen- bis Bezirksliga bis Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffeln (bei Frauen bis Tabellenplatz 4) deren Platz ein.
Ferner empfiehlt der Verbands-Fußball-Ausschuss, dass die spielleitenden Stellen der 29 FLVW-Kreise analog verfahren. Der FLVW hatte eine für das gesamte Verbandsgebiet einheitliche Lösung als Ziel ausgegeben, was die Kreisvorsitzenden nach den zahlreichen Videokonferenzen voll und ganz unterstützen. Sollte ein Kreis Probleme bei der Ermittlung der Kreisliga-Aufsteiger zur Bezirksliga haben, dann werden solche Fälle einzeln und zusammen mit dem VFA geprüft und entsprechende Lösungen gefunden. Dies könnte zur Folge haben, dass es auch weitere Aufsteiger zur Bezirksliga geben könnte. Am 11. Mai beraten die Kreisvorsitzenden dann gemeinsam mit dem Präsidium in der Ständigen Konferenz über die VFA-Empfehlung. Anschließend wird ein außerordentlicher Verbandstag im Juni über den endgültigen Saisonabbruch mit der vorgeschlagenen Wertung abstimmen.
Fußballjugend kündigt „Umsetzung im Gleichschritt“ an
Auch die Jugend im FLVW wird diesen Weg gehen. „Für den Kinder- und Jugendfußball streben wir eine möglichst identische Umsetzung für einen Gleichschritt im FLVW an“, gibt Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff einen ersten Ausblick und ergänzt: „Zudem sind aber auch die Besonderheiten in der Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes zu beachten.“
Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) stellt die nächsten Meilensteine vor: „Der VJA hat einstimmig die Durchführung eines außerordentlichen Verbandsjugendtages im Umlaufverfahren beschlossen. Dem höchsten Jugendorgan des FLVW wird die Entscheidung über den Saisonabschluss 2019/2020 übertragen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse steht der VJA im Austausch mit den Kreis-Jugend-Ausschüssen.“
Aus der Oberliga Westfalen würde demnach neben Tabellenführer SC Wiedenbrück (Quotient: 2) auch Rot Weiss Ahlen (2,05) aufsteigen. Der aktuell zweitplatzierte RSV Meinerzhagen (1,95) geht dagegen leer aus.
„Der VFA hat nach Auffassung des Präsidiums die bestmögliche und fairste Lösung für den Großteil der Vereine gefasst. Die Empfehlung schöpft all unsere Möglichkeiten aus, um den Gegebenheiten in all unseren Staffeln gerecht zu werden. Es war keine leichte Aufgabe, schließlich reden wir hier von 6.641 Männer- und Frauen-Mannschaften in 233 Staffeln“, spricht Präsident Gundolf Walaschewski von einer salomonischen Regelung. Er dankte dem Gremium dabei besonders für den enormen Arbeitsaufwand, den der VFA unter Vorsitz von Reinhold Spohn (Herne) geleistet hat.
Manfred Schnieders, Vizepräsident Ama
„Mit einem zusätzlichem Aufstiegsplatz möchten wir Vereinen entgegenkommen“
Denn klar ist auch, dass wegen des Abbruchs aufgrund der Corona-Pandemie kein Königsweg für eine Saisonwertung existiert. Prominente Härtefälle gäbe es vor allem in der Oberliga Westfalen (die ersten drei Teams trennen je nur 0,05 Quotientpunkte) und in der Westfalenliga-Staffel 1, in der Victoria Clarholz nur aufgrund der besseren Tordifferenz gegenüber dem quotientengleichen SV Borussia Emsdetten aufsteigen würde.
„Mit den zusätzlichen Aufstiegsplätzen sowie der Installation weiterer Bezirksliga- und Landesliga-Staffeln möchten wir den Vereinen unbedingt entgegenkommen. Unser Ziel war von vornherein, unter den gegebenen Umständen die fairste Lösung zu erarbeiten“, betont Reinhold Spohn.
Der Vorsitzende und seine Mitstreiterinnen und -Mitstreiter aus dem VFA haben folgende Empfehlung abgegeben, der das Präsidium einstimmig gefolgt ist:
Die Saison 2019/2020 wird abgebrochen und die Aufsteiger der überkreislichen Spielklassen werden wie folgt ermittelt:
(1) Die Vereine, die nach der aktuellen Tabelle auf dem ersten Tabellenplatz stehen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.
(2) Sollte nach dem aktuellen Tabellenstand Mannschaften nicht die gleiche Anzahl an ausgetragenen Spielen haben, wird die Platzierung für einen möglichen Aufstiegsplatz (z.B. in der Oberliga Westfalen Tabellenplatz 2) durch eine Quotientenberechnung (es werden drei Nachkommastellen analog eines Hare-Niemeyer-Verfahrens zu Grunde gelegt) ermittelt:
Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele
Bei Quotientengleichheit ist die Tordifferenz entscheidend. Sollte auch diese gleich sein, zählen die meist geschossenen Tore.
(3) Sollte diese ermittelte Mannschaft nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt auch zusätzlich der Tabellenerste der Hinrunde mit auf. Bezüglich der Ermittlung des Tabellenersten der Hinrunde wird Ziffer 2 zugrunde gelegt.
(4) Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers nimmt die nächstbeste, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft (Oberliga bis Tabellenplatz 4, Westfalen- bis Bezirksliga bis Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffeln (bei Frauen bis Tabellenplatz 4) deren Platz ein.
Ferner empfiehlt der Verbands-Fußball-Ausschuss, dass die spielleitenden Stellen der 29 FLVW-Kreise analog verfahren. Der FLVW hatte eine für das gesamte Verbandsgebiet einheitliche Lösung als Ziel ausgegeben, was die Kreisvorsitzenden nach den zahlreichen Videokonferenzen voll und ganz unterstützen. Sollte ein Kreis Probleme bei der Ermittlung der Kreisliga-Aufsteiger zur Bezirksliga haben, dann werden solche Fälle einzeln und zusammen mit dem VFA geprüft und entsprechende Lösungen gefunden. Dies könnte zur Folge haben, dass es auch weitere Aufsteiger zur Bezirksliga geben könnte. Am 11. Mai beraten die Kreisvorsitzenden dann gemeinsam mit dem Präsidium in der Ständigen Konferenz über die VFA-Empfehlung. Anschließend wird ein außerordentlicher Verbandstag im Juni über den endgültigen Saisonabbruch mit der vorgeschlagenen Wertung abstimmen.
Fußballjugend kündigt „Umsetzung im Gleichschritt“ an
Auch die Jugend im FLVW wird diesen Weg gehen. „Für den Kinder- und Jugendfußball streben wir eine möglichst identische Umsetzung für einen Gleichschritt im FLVW an“, gibt Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff einen ersten Ausblick und ergänzt: „Zudem sind aber auch die Besonderheiten in der Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes zu beachten.“
Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) stellt die nächsten Meilensteine vor: „Der VJA hat einstimmig die Durchführung eines außerordentlichen Verbandsjugendtages im Umlaufverfahren beschlossen. Dem höchsten Jugendorgan des FLVW wird die Entscheidung über den Saisonabschluss 2019/2020 übertragen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse steht der VJA im Austausch mit den Kreis-Jugend-Ausschüssen.“
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Autor: MSPW
Schlagworte: West
Datum: 06.05.2020 13:45 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-flvw-empfehlung--ahlen-und-wiedenbrueck-vor-regionalliga-aufstieg-46624.html
Schlagworte: West
Datum: 06.05.2020 13:45 Uhr
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