7.000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Bild: Energie Cottbus
Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hebt Auflagen auf.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der Revision des DFB-Kontrollausschusses gegen den Beschluss des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 8. Januar in Sachen FC Energie Cottbus stattgegeben und hob den Einstellungsbeschluss des NOFV-Verbandsgerichtes genauso wie die Auflagen aus dem erstinstanzlichen NOFV-Sportgerichtsurteil vom 24. November auf. Außerdem verurteilte das Bundesgericht den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger (unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten) zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro.
Davon kann Cottbus bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni nachzuweisen wäre. Der genannte Betrag kann insbesondere auch zur Erfüllung der Auflagen aus dem Verbandsgerichts-Urteil des NOFV (eigene Ordner bei Auswärtsspielen) verwendet werden.
Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete, sagte anschließend: „Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt.“
Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen Energie Cottbus wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hatte der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt.
Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht war Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.
Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen angeblichen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte.
Davon kann Cottbus bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni nachzuweisen wäre. Der genannte Betrag kann insbesondere auch zur Erfüllung der Auflagen aus dem Verbandsgerichts-Urteil des NOFV (eigene Ordner bei Auswärtsspielen) verwendet werden.
Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete, sagte anschließend: „Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt.“
Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen Energie Cottbus wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hatte der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt.
Grundlage für den Gang vors DFB-Bundesgericht war Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen.
Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen angeblichen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte.
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Autor: MSPW
Schlagworte: Nordost RL Nordost, FC Energie Cottbus, Bundesgericht, Revision, Kontrollausschuss, DFB, NOFV
Datum: 27.02.2018 14:47 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-7-000-euro-geldstrafe-fuer-energie-cottbus-36575.html
Schlagworte: Nordost RL Nordost, FC Energie Cottbus, Bundesgericht, Revision, Kontrollausschuss, DFB, NOFV
Datum: 27.02.2018 14:47 Uhr
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