Vorgehen beim Coronavirus-Fällen: Regelungen für die West-Regionalligen

Veröffentlicht: 03.05.2024 11:23 Uhr | Autor: MSPW | Bild: wflv.de

Vorgehen bei Erkrankungen aufgrund des Coronavirus oder entsprechendem Krankheitsverdacht

Der WDFV hat für die Herren-Regionalliga West zum Start in die Saison 2020/2021, sowie für die Frauen-Regionalliga West und die Futsalliga West Regelungen zum Vorgehen bei Erkrankungen aufgrund des Coronavirus oder entsprechendem Krankheitsverdacht gemäß § 47a SpO/WDFV festgelegt.


Für die Herren-Regionalliga West gilt es zu beachten:

1. Wird für Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet, die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt werden, ist die spielleitende Stelle ermächtigt, bei Vorliegen eines Antrages einer der beiden am Spiel beteiligten Vereine, dieses Spiel von Amts wegen abzusetzen. Dies gilt auch für folgende Spiele, die während der Quarantänezeit einzelner Spieler angesetzt sind.

2. Sollten Vereine eine Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder einen entsprechenden Krankheitsverdacht vor dem Spiel melden, ist das anstehende Spiel ebenfalls von den spielleitenden Stellen von Amts wegen abzusetzen.

3. Sollten die zuvor beschriebenen Fälle auftreten, ist der Verein verpflichtet, sofort die spielleitende Stelle zu informieren. Diese wird dann den Gegner über die Absetzung des Spiels informieren.

4. Eine Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts bzw. eine Quarantäneanordnung müssen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamtes unverzüglich nachgewiesen werden. Sollte dies nicht geschehen, wird das Spiel für den Verein als verloren gewertet, der den Antrag nach Ziffer1 gestellt bzw. die Meldung nach Ziffer 2 angezeigt hat.

5. Meisterschaftsspiele von Mannschaften der Regionalliga West, die von behördlichen Quarantäneanordnungen betroffen gewesen sind, dürfen frühestens mit Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Quarantänezeit wieder angesetzt werden. Sollten die betroffenen Mannschaften bereit sein, vor Ablauf dieser Frist zu spielen, kann die spielleitende Stelle dies berücksichtigen und das Spiel früher ansetzen.

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