SV Babelsberg 03 vom Landespokal ausgeschlossen

Veröffentlicht: 06.05.2024 20:49 Uhr | Autor: MSPW | Bild: SV Babelsberg 03

Nach erneuten Ausschreitungen beim Endspiel gegen Energie Cottbus im Mai.

Nordost-Regionalligist SV Babelsberg 03 darf in dieser Saison voraussichtlich nicht am Landespokal von Brandenburg teilnehmen. Das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) hat den ehemaligen Zweitligisten jetzt in erster Instanz vom Pokalwettbewerb ausgeschlossen.

Grund für das Urteil seien laut Olaf Luzi, Vorsitzender des FLB-Sportgerichts, unter anderem die Ausschreitungen beim Landespokalfinale im Mai gegen den FC Energie Cottbus (0:1). Vermummte Babelsberg-Anhänger hatten Knallkörper und Nebeltöpfe auf das Spielfeld und in Richtung des Cottbus-Blocks geworfen und damit die Siegerehrung verhindert. Luzi betont, dass Vergehen aus der Vergangenheit „strafverschärfend“ berücksichtigt wurden. Der Verein war bereits vor dem Pokalfinale mehrfach wegen des Abbrennens von Pyrotechnik verurteilt worden. Zusätzlich zum Pokalausschluss muss Babelsberg wegen der Vorkommnisse beim Endspiel eine Geldstrafe von 4.500 zahlen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der SVB hat die Möglichkeit, bis zum 23. Juli Einspruch einzulegen. Gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ erklärte Archibald Horlitz, Vereinsvorsitzender beim SV Babelsberg 03, dass der Klub „mit allen Mitteln“ gegen den Ausschluss aus dem Landespokal vorgehen werde.

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