Saarbrücken legt Berufung gegen Sportgerichts-Urteil ein

Veröffentlicht: 04.05.2024 20:28 Uhr | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Saarbrücken

Der FCS war wegen Vorfällen beim Eröffnungsspiel mit Auflagen belegt worden.

Südwest-Regionalligist 1. FC Saarbrücken hat gegen das Urteil des Sportgerichts der Regionalliga Südwest Berufung eingelegt. Der Verein war wegen Vorfällen im Saison-Eröffnungsspiel beim SSV Ulm 1846 Fußball (4:1), bei dem FCS-Fans mehrfach Pyrotechnik eingesetzt und unter anderem eine Blockfahne abgebrannt hatten, mit organisatorischen und sicherheitstechnischen Auflagen belegt worden. Dazu zählte besonders die Verpflichtung zur Videoüberwachung.

Thomas Bergmann, Vorsitzender des Berufungsgerichts Südwestdeutscher Fußballverband, hat die Vollstreckung dieser Auflagen jetzt vorläufig ausgesetzt und einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt (8. September). Danach soll eine endgültige Entscheidung fallen.

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