Saarbrücken: Sportgericht ordnet Sicherheitsauflagen an

Veröffentlicht: 01.05.2024 16:29 Uhr | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Saarbrücken

Nach Pyro-Einsatz im Eröffnungsspiel gegen Ulm muss FCS auch 1.250 Euro Strafe zahlen.

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat aufgrund des Einsatzes von Pyrotechnik im Gästeblock beim Saisoneröffnungsspiel zwischen dem SSV Ulm 1846 Fußball und dem 1. FC Saarbrücken (1:4) die Gäste aus dem Saarland nicht nur mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro belegt, sondern auch für kommende Spiele des ehemaligen Bundesligisten Sicherheitsauflagen angeordnet, die zunächst bis zum 31. Dezember 2017 befristet sind.

Im Mittelpunkt dieser Sicherheitsauflagen steht die Einführung einer Videoüberwachung im Stadion, die in den Profi-Ligen bereits lange zum sicherheitstechnischen Standard zählt. Um eine Unkenntlichmachung einzelner Täter bei der Verwendung von Pyrotechnik zu verhindern, ordnete das Sportgericht flankierende Maßnahmen an. Unter anderem werden die so genannten Blockfahnen verboten, von denen auch bei der Partie in Ulm im Saarbrücker Block eine zu sehen war. Der 1. FC Saarbrücken wurde außerdem verpflichtet, sämtliche aufgrund der Auswertung der Videoaufnahmen ausgesprochenen Stadionverbote der Regionalliga Südwest zu melden.

Die angeordneten Maßnahmen gelten sowohl bei Heim- als auch bei Auswärtsspielen des FCS. Die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen hat der Verein zu tragen. „Mit den angeordneten Sicherheitsauflagen hat sich das Sportgericht bewusst gegen so genannte Kollektivstrafen - wie zum Beispiel Zuschauerteilausschlüsse - entschieden und setzt stattdessen auf gezielte Präventionsmaßnahmen, um die Verwendung von Pyrotechnik im Stadion zu verhindern“, so das Sportgericht in seiner Urteilsbegründung.

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