RL Südwest: Spielbetrieb startet wie geplant am Wochenende

Veröffentlicht: 02.05.2024 16:47 Uhr | Autor: MSPW | Bild: swfv.de

Von sechs Vereinen beantragte einstweilige Verfügung wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den TSV Steinbach Haiger, FC Gießen, Eintracht Stadtallendorf, TSV Schott Mainz, Bahlinger SC und FC Astoria Walldorf abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, die Beschlüsse zur Fortsetzung des Spielbetriebs der Regionalliga Südwest im Dezember bzw. Januar aufzuheben bzw. für unverbindlich erklären zu lassen.

Dabei kam das Gericht nach der heutigen mündlichen Verhandlung zu der Auffassung, dass die Entscheidung zur Saisonfortsetzung ab Dezember rechtens ist und nicht gegen die Grundsätze der Billigkeit verstößt.

Die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR hatte im Einvernehmen mit der Gesellschafterversammlung entschieden, die Saison am kommenden Wochenende fortzusetzen. Grundlage der Entscheidung war, dass durch die Corona-Verordnungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen der Mannschafts- und Spielbetrieb für die Regionalliga-Vereine ab 1. Dezember wieder einheitlich gestattet wurde und somit eine politisch einheitlich Klassifizierung der Spielklasse erfolgt ist.

Vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden vor den Spielen Testungen von Spielern und Teamoffiziellen durchgeführt. Hierzu wurden den Vereinen in den vergangenen Tagen detaillierte Schulungen an mehreren Standorten bezüglich der Anwendung der Tests angeboten. Der Spielbetrieb startet am Freitag mit den Partien zwischen dem FK 03 Pirmasens und der U 23 des VfB Stuttgart (18.30 Uhr) sowie zwischen dem FC-Astoria Walldorf und Kickers Offenbach.

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