RL Bayern: Ligapokal weiterhin offen

Veröffentlicht: 29.04.2024 02:21 Uhr | Autor: MSPW | Bild: bfv.de

Mannschaftssport in Bayern bis mindestens 26. April untersagt.

Mannschaftstraining mit Kontakt und auch Fußballspiele jedweder Art bleiben in Bayern auch weiterhin strikt untersagt. Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung beschlossen, die ursprünglich ab dem 12. April geplanten weiteren Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport um weitere zwei Wochen bis mindestens zum 26. April auszusetzen. Damit steht gemäß des vom BFV-Vorstand verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich ist. Entsprechend wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Den entsprechenden formellen Beschluss wird der Vorstand in seiner Sitzung am 14. April fassen.

Diese Regelung gilt bekanntlich nicht für die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den beteiligten Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet. Dieser sah unter anderem vor, dass der Ligapokal-Wettbewerb nicht fortgeführt werden kann, sollte ab dem 19. April kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein.

Neben der jetzigen Streichung des Ligapokal-Wettbewerbs beinhaltet der vom BFV-Vorstand verabschiedete Plan folgende weitere drei Punkte:

1. Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

2. Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.

3. Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs bzw. der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet.

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