Rathenow muss Geldstrafe zahlen

Veröffentlicht: 05.05.2024 22:00 Uhr | Autor: MSPW | Bild: nofv-online.de

1.000 Euro für Becherwürfe beim DFB-Pokalspiel gegen den FSV Frankfurt (1:3 nach Verlängerung).

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Nordost-Regionalligisten FSV Optik Rathenow im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. In der 55. Minute des DFB-Pokalspiels der ersten Hauptrunde gegen den FSV Frankfurt (1:3 nach Verlängerung) am 4. August 2013 waren aus dem Rathenower Zuschauerblock nach einer Abseitsentscheidung mehrere Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden, der von den darin enthaltenen Flüssigkeiten getroffen wurde. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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