Lok Leipzig stimmt Sportgerichts-Urteil zu

Veröffentlicht: 03.05.2024 23:45 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Lokomotive Leipzig

Geldstrafe wegen „unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens“ einiger Anhänger.

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) und der 1. FC Lokomotive Leipzig haben sich gemeinsam deutlich gegen Rassismus und Antisemitismus positioniert. Das Sportgericht verurteilte den Traditionsverein wegen zweier Fälle eines „unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens“ einiger Anhänger (rechtsradikale Sprechchöre und antisemitische Rufe) beim Derby gegen die BSG Chemie Leipzig (0:0) zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Davon kann der 1. FC Lok Leipzig bis zu 2.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des NOFV-Sportgerichtes die Verhandlung leitete, betont: „Der NOFV tritt rassistischen und rechtsextremistischen Entgleisungen entschieden entgegen. Rassistische und antisemitische Parolen haben im Fußball keinen Platz. Hier vertritt der NOFV eine klare Null-Toleranz- Haltung. Dem hat sich auch der 1. FC Lokomotive Leipzig angeschlossen und deshalb dem Urteil zugestimmt.“

Lok-Geschäftsführer Martin Mieth erklärt: „Auch in Zukunft werden wir uns klar und deutlich gegen Rassismus und Diskriminierung bekennen. Eine entsprechende Kampagne werden wir in den nächsten Monaten zusammen mit unseren Fans umsetzen.“

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