Chemnitzer FC: Südtribüne gegen Meuselwitz gesperrt

Veröffentlicht: 30.04.2024 12:21 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Chemnitzer FC

Zwei weitere Partien auf Bewährung - Verein muss außerdem Geldstrafe zahlen.

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Nordost-Regionalligisten Chemnitzer FC auf Grund „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger für drei Heimspiele mit einer Sperre der Südtribüne belegt. Davon werden zwei Partien zur Bewährung ausgesetzt. Das Verbot tritt bereits zum bevorstehenden Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz am Samstag, 14 Uhr, in Kraft. Außerdem muss der Chemnitzer FC eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Davon können jedoch 5.000 Euro für die vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investiert werden.

Hintergrund: Vor der Partie gegen die VSG Altglienicke (4:4) am 9. März war im Rahmen des Stadionprogramms per Durchsage, Stadion-TV und Choreo im Fanblock eines verstorbenen CFC-Anhängers und Rechtsextremisten gedacht worden, der unter anderem Mitgründer der Vereinigung „Hooligans Nazis Rassisten“ (HooNaRa) war.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts die mündliche Verhandlung, leitete, erklärte zum Urteil: „Der NOFV tritt rassistischen und rechtsextremistischen Entgleisungen entschieden entgegen. Hier vertritt der NOFV eine klare Null-Toleranz-Haltung. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten das Kommando übernehmen, Vereine unterwandern und ihren Protagonisten in den Fußballstadien öffentlichkeitswirksam huldigen. Deshalb musste - auch sportpolitisch - ein deutliches Signal gesetzt werden, ohne dem Klub dabei die Chance zu nehmen, die strukturell dringend erforderliche Fanarbeit neu auszurichten. Das Sportgericht hat berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits einschneidende Maßnahmen ergriffen und sich deutlich von den Geschehnissen distanziert hat, weshalb von weiteren Sanktionen abgesehen werden konnte.“

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