31.325 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Veröffentlicht: 28.04.2024 21:52 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Energie Cottbus

Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes bittet Drittliga-Absteiger zur Kasse.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Nordost-Regionalligist FC Energie Cottbus wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger in insgesamt sechs Fällen (bei vier verschiedenen Spielen der vergangenen Saison) mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 31.325 Euro belegt.

Dem Verein wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 3.500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden und einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro für - über die Auflagen hinausgehende - präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verwenden. Die Nachweise hierüber sind jeweils dem DFB gegenüber zu erbringen.

Außerdem hat der Verein verschiedene Auflagen zu erfüllen, unter anderem die Schaffung und Besetzung einer hauptamtlichen Stelle eines Beauftragten beziehungsweise einer Beauftragten für Vielfalt und Toleranz für die Dauer von mindestens zwei Jahren.

Geahndet wurden unter anderem das Zünden von Nebeltöpfen und weiteren pyrotechnischen Gegenständen, das Werfen von Sitzschalen, das Zeigen von Bannern sowie das Tragen von T-Shirts mit unsportlichen Inhalten. Der Verein hat die Urteile akzeptiert, sie sind damit rechtskräftig.

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