1. FC Saarbrücken muss 15.000 Euro zahlen

Veröffentlicht: 02.05.2024 12:58 Uhr | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Saarbrücken

DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik beim Pokal-Spiel gegen Köln.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Südwest-Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln (3:2) am 29. Oktober 2019 hatte ein Saarbrücker Zuschauer eine Rakete in den Kölner Block geschossen. Nach Spielende warf ein Zuschauer des Heimteams ein Bengalisches Feuer in den Gästebereich. Außerdem brannten Saarbrücker Zuschauer zwischen der 3. und 90. Minute insgesamt 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

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